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Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen. Beamtengesetzes und der Richterinnen und Richter des Landes Hessen

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Warnmeldung

Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes sowie Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihre Hinterbliebenen erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge.

An wen muss ich mich wenden?

Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge aller Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Hessen und ihrer Hinterbliebenen.

Wegen Unfallfürsorgeleistungen im Rahmen des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im aktiven Dienst erteilen die personalverwaltenden Dienststellen Auskünfte zur Zuständigkeit.
 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Kassel - Aufgaben und Zuständigkeiten

Aufgaben und Zuständigkeiten des Dezernats Beamtenversorgung beim Regierungspräsidium Kassel

  • Fünffensterstraße 4
    34117 Kassel, documenta-Stadt
  • Haltestellen:
  • "Rathaus"
    Linie: 500
    Linie: RT1, RT4
    Linie: 1, 3, 4, 5, 6, 8
  • "Rathaus/Fünffensterstraße"
    Linie: 25, 500
    Linie: 4, 8
    Linie: RT1, RT4, RT5
  • "Wilhelmsstraße/Stadtmuseum"
    Linie: RT1, RT4, RT5
    Linie: 500
    Linie: 7
  • Parkplätze:
  • Parkhaus
    (gebührenpflichtig)
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • 0561 106-0
  • Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:



    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr



    freitags 08:00 - 15:00 Uhr