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Fluglärm (zivil)

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Warnmeldung

Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404

Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.

Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.

In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:

  • Beschränkungen der baulichen Nutzung
  • Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
  • Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
  • Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
     

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
 

  • Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
    • an die Fraport AG,  kostenlose Rufnummer 0800 - 2345679,
    • an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, info@dfs.de, fluglaerm@dfs.de
    • an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

       
  • Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
    • an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
       

Informationen zum Fluglärm

Informationen zum Schallschutz

Kontaktformular des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden (fliz@bundeswehr.org oder Bürgertelefon 0800 - 8620730).

  • Kaiser-Friedrich-Ring 75
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 611 815-0
  • +49 611 815-2225
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Haltestellen:
  • Luisenplatz
    Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
  • +49 6151 12-3100
    Service-Telefon
  • +49 611 327648701
    Güterkraftverkehr
  • +49 611 327642222
    Luftverkehr
  • +49 611 327648702
    Lärmaktionsplanung
  • +49 611 327642223
    Schallschutz
  • Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr