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Warnmeldung
Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404
Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.
Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
An wen muss ich mich wenden?
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Kassel:
- 77,00 Euro (RA/RAin)
- 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
- 60,00 Euro (RA/RAin)
- 150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
Fachlich freigegeben am 02.12.2019 durch:
Hessisches Ministerium der Justiz
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
+49 69 170098-01
+49 69 170098-50
info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr