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Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit

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Warnmeldung

Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.

Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Sie müssen dafür sorgen, dass

  • die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden,
  • die betroffenen Signaturschlüsselinhaber über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigt werden und
  • die Dokumentation nach § 10 Signaturgesetz an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben wird.

Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren. Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie das der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die

Bundesnetzagentur

Welche Unterlagen werden benötigt?

formlose Anzeige

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Auslagen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige sollten Sie mindestens 2 Monate vor Einstellung des Betriebs einreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch die Signaturschlüsselinhaber von der Einstellung des Betriebs informieren.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:

Einstellung der Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter

  • Tulpenfeld 4
    53113 Bonn, Stadt
  • +49 228 14-0
  • +49 228 14-8872