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Bildungsgutschein beantragen

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Mit einem Bildungsgutschein sicherert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zu, dass sie Kosten einer beruflichen Weiterbildung sowie die hierfür notwendigen Fahrkosten übernimmt. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung.

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (so genannter Tagespendelbereich).

Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:

  • Bildungsziel
  • zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
  • Qualifizierungsschwerpunkte
  • regionaler Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss

Den Bildungsgutschein erhalten Sie auf Antrag, allerdings haben Sie keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen solchen Gutschein ausstellen.

Einzulösen ist der Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger Ihrer Wahl. Sie können damit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Verfahrensablauf

Ihre Arbeitsvermittlerin / Ihr Arbeitsvermittler prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, stellt Ihnen der Mitarbeiter persönlich einen Bildungsgutschein aus – üblicherweise während eines Beratungsgespräches.

Standortbestimmung

Bei der Standortbestimmung wird, wie der Begriff schon sagt, festgestellt, wo Sie in Bezug auf Ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt stehen und welche Probleme es bei der Vermittlung gegebenenfalls gibt. Es wird auch geprüft, ob und welche zusätzlichen Qualifikationen nötig sind, damit Sie eine dauerhafte Beschäftigung finden. Sie wählen gemeinsam mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder. Ihrem Arbeitsvermittler Bildungsziel und -dauer aus, dieses wird auf dem Bildungsgutschein vermerkt.
Je besser also Ihre Chance ist, nach einer entsprechenden Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu finden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie einen Bildungsgutschein bekommen.

Einlösen des Bildungsgutscheines

Den Bildungsgutschein können Sie innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme einlösen, die das vermerkte Bildungsziel verfolgt.
Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt bei Ihnen. Informieren Sie sich über zugelassene Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KursNet der Bundesagentur für Arbeit.

Um alles Weitere brauchen Sie sich nicht zu kümmern: Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit darüber. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der von Ihnen ausgewählte Kurs mit den Inhalten des Bildungsgutscheins übereinstimmt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Kurs-Teilnahme

Krankheitszeiten während der Weiterbildung müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen. Sollte Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermittlungsangebote antragen, müssen Sie diese wahrnehmen – die Vermittlung einer Arbeitsstelle hat höchste Priorität.

Gegen Ende und nach der Weiterbildung

Neu erlernte Kenntnisse müssen schnell in der Praxis angewandt werden, andernfalls gehen sie in kurzer Zeit wieder verloren. Deshalb sollten Sie mit Ihren intensiven Bewerbungsaktivitäten möglichst frühzeitig beginnen – also noch während oder gegen Ende der Weiterbildung.

Kurz vor oder spätestens nach Beendigung der Weiterbildung findet in der Regel ein weiteres Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler / Ihrer Arbeitsvermittlerin statt, um die weiteren Schritte der Arbeitsuche festzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Partner vor Ort

Voraussetzungen

Als Antragstellender müssen Sie in der Regel drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Ansonsten kommt gegebenenfalls vorrangig eine berufliche Erstausbildung in Betracht.

Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss außerdem eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgen. Beginnen Sie also keine Weiterbildung, ohne vorher mit Ihrem Arbeitsvermittler / Ihrer Arbeitsvermittlerin darüber gesprochen zu haben.

Weitere Bedingungen

  • Die Weiterbildung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Notwendigkeit kann außerdem wegen fehlenden Berufsabschlusses gegeben sein.
  • Die Agentur für Arbeit hat bei Ihnen eine Weiterbildung als die "einzig zielführende Maßnahme" festgelegt.
  • Die Agentur für Arbeit hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass Sie mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können oder Arbeitslosigkeit vermieden werden kann.
  • Sie können nachweisen, dass Sie in "erheblichem Umfang Eigeninitiativen entfaltet haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden".
  • Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen zugelassen sein. Bitte achten Sie darauf, dass der Kurs und der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung zugelassen sind und dass Sie mit dem Kurs Ihr festgelegtes Bildungsziel erreichen können.

Wenn nach Ansicht Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihres Arbeitsvermittlers die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt, erhalten Sie keinen Bildungsgutschein.

Welche Gebühren fallen an?

Der Bildungsgutschein ist für Sie kostenlos. Fahrkosten sowie die weiteren im Zusammenhang mit der Weiterbildungsteilnahme entstehenden notwendigen Kosten werden Ihnen erstattet. Den Erstattungsantrag erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit: 1-3 Monate

Reichen Sie die Formulare bitte rechtzeitig vor Beginn Ihres Kurses bei der Arbeitsagentur ein.

Die geplante Bildungsmaßnahme muss während der Geltungsdauer des Gutscheines beginnen. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein.

 

Bearbeitungsdauer

Der Bildungsgutschein wird in der Regel während eines persönlichen Beratungsgespräches ausgestellt.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise (Besonderheiten):

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie grundsätzlich ebenfalls einen Bildungsgutschein bei dem Träger der Grundsicherung (Jobcenter) beantragen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Bemerkungen

Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen.

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Finanzielle Hilfen