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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Volljuristen, die als Rechtsanwälte/innen tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.
Mit der Zulassung werden sie gleichzeitig Mitglieder der zulassenden Rechtsanwaltskammer.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Fragebogen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung seitens der Rechtsanwaltskammer eingeladen.
An wen muss ich mich wenden?
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Voraussetzungen
- Befähigung zum Richteramt oder
- Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder
- Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung nach Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fragebogen zum Antragsformular
- lückenloser Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
- vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
- ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
- ggf. Kopie des Arbeitsvertrages/Stellenbeschreibung sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers im Original
Antragsformlar
Antragsformlare
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
Fachlich freigegeben am 02.12.2019 durch:
Hessisches Ministerium der Justiz
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
+49 69 170098-01
+49 69 170098-50
info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr