Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wenn Sie Abfälle befördern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.
Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.
Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis schriftlich unter Verwendung des Vordrucks oder elektronisch bei der zuständigen Behörde beantragen. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird hier nicht benötigt.
Die Anzeige können Sie unter Verwendung des dazu vorgesehenen Vordrucks oder elektronisch über das Portal der zuständigen Behörde einreichen.
Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.
Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschand haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des Regierungspräsidiums in dessen Dienstbezirk Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat.
Wenn Ihr Betrieb keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland hat, können Sie hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" oder das Online-Portal GADSYS abwickeln.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien.
Welche Gebühren fallen an?
Die elektronische Anzeigenerstattung über das Webportal ist gebührenfrei. Auf Grund des höheren Verwaltungsaufwands muss für die Vorlage der Anzeige in Papierform eine Gebühr von 50,- EUR erhoben werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Anzeige.
Für die
- erstmalige Erteilung einer Erlaubnis
- Erteilung einer neuen Erlaubnis bei Änderung wesentlicher Umstände und
- Prüfung bei Änderung unwesentlicher Umstände
fallen Gebühren nach Zeitaufwand an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Beförderung von Abfällen vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am 09.06.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 42.1 - Abfallwirtschaft, Entsorgungswege
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Haltestellen:
Luisenplatz
Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug: vorhanden
behindertengerecht
+49 6151 12-3744
+49 6151 12-5031
abfall-entsorgungswege-da@rpda.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr