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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.