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Lehrlingsrolle Eintragung

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.

Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).

Lehrlingsrolle

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auszubildender:
- Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
- Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis
- Nachweis Ausbildungsbetrieb

Ausbildungsbetrieb:
- Qualifikationsnachweis Ausbilder

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

  • Bockenheimer Landstraße 21
    60325 Frankfurt am Main
  • +49 69 97172-0
  • +49 69 97172-199