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Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Förderschule

Fachlich freigegeben am 04.10.2016 durch:
Hessisches Kultusministerium
  • Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • 0611 368-0
  • 0611 368-2099
  • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.