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Bildungsabschlüsse ausländisch

Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der Regel in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Bei Graden aus der EU kann die Angabe der verleihenden Hochschule entfallen; für bestimmte Doktorgrade gelten abweichende privilegierende Regelungen. Es findet weder eine Bewertung des Hochschulabschlusses noch eine formale Anerkennung des ausländischen Grades statt.

Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Grad geführt werden darf, regelt § 29 des Hessischen Hochschulgesetztes im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung. Die Führungsvoraussetzungen sind vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen.

Eine Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses erfolgt nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen.

  • Abraham-Lincoln-Straße 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 611 97457-0
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  • Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr

    Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

  • Rollstuhlfahrer bitten wir, den Haupteingang Gustav-Stresemann-Ring, zu benutzen.

Laura Roos

  • Raum