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Tierarzneimittel

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Warnmeldung

Keine Verbindung zum Verwaltungsportal Hessen: Fehlercode 404
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)

An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

  • Wilhelminenstraße 1-3
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 6151 12-6846
  • +49 6151 12-6498
  • Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

  • Scheffelstraße 11
    64385 Reichelsheim (Odenwald)
  • kein Aufzug
  • nicht behindertengerecht
  • 06062 70-1202

Tierschutz

  • 06062 70-1201
  • 06062 70-1999