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Baugenehmigung (Bauantrag)

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Zuständig für die Bearbeitung Ihres Bauantrags ist die Bauaufsicht des Odenwaldkreises.

Bevor diese Behörde eine Baugenehmigung erteilt, holt sie das Einvernehmen der Gemeinde ein. Bei gewöhnlichen Baumaßnahmen prüft und entscheidet das Bauamt der Gemeinde. Bei der Prüfung herangezogen werden u.a. die örtlichen Bebauungspläne und die Stellplatzsatzung. In Zweifelsfällen und bei Bauanträgen mit öffentlicher Bedeutung wird der Bauantrag dem Gemeindevorstand vorgelegt in der nächsten seiner vierzehntägig stattfindenden Sitzungen. Für die Bearbeitung des Bauantrags werden Gebühren erhoben nach der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach.

In Zusammenhang mit einem Bauantrag werden auch die Angaben für die gesplittete Abwassergebühr erhoben.

Kontakt

Zuständiger Fachbereich

Bauamt / Umwelt und Landwirtschaft