Kopfgrafik, Panoramablick über Fränkisch-Crumbach Wappen von Fränkisch-Crumbach
Aktuell Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Lohberg in Flammen | Die Feuerwehr informiert!

An diesem Samstag, den 19.01.2013 findet zum ersten Mal ein Weihnachtsbaumverbrennen der Freiwilligen Feuerwehr statt, zu dem wir die Bevölkerung recht herzlich einladen. An diesem Abend wird neben der feierlichen Entzündung des Feuers aus alten Weihnachtsbäumen auch für das leibliche Wohl gesorgt sein. Wir bieten hier neben Glühwein und Kinderpunsch noch weitere Getränke an um den Durst zu stillen. Aber auch für den kleinen Hunger ist gesorgt mit Brat- und Rindswurst vom Grill. Die Veranstaltung findet auf dem Parkplatz am Lohberg statt (Schafhofgasse in Richtung Baronsruhe). Beginn ist um 17:30 Uhr, das Feuer wird um ca. 18:00 Uhr entzündet. Die Feuerwehr Fränkisch-Crumbach (Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und Minifeuerwehr) freut sich auf ihren Besuch! Weitere Informationen unter: www.feuerwehr-fraenkisch-crumbach.de

 

12. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Die 12. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2011/2016) findet am Dienstag, dem 22. Januar 2013, um 19:30 Uhr im Kultursaal der Reichenberghalle, Konrad-Adenauer-Allee 1 in 64385 Reichelsheim mit folgender Tagesordnung statt:

TOP 52 Interkommunale Zusammenarbeit bei der Immobiliarvollstreckung; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Mörfelden-Walldorf gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 1 HessVwVG, § 24 KGG; Beratung und Beschlussfassung
TOP 53 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.11.2012
TOP 54 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Fränkisch-Crumbach; Änderungsantrag des Gemeindevorstands auf Anpassung der mittelfristigen Haushaltsplanung und der Steuerhebesätze; Beratung und empfehlende Beschlussfassung
TOP 55 Verschiedenes

Die Sitzung beginnt gemeinsam mit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Reichelsheim. Zu TOP 52 ist Herr Jürgen Glotzbach geladen, Mitarbeiter im Amt für Finanzen bei der Stadt Mörfelden-Walldorf und zugleich Landesgeschäftsführer im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Aus Gründen der Zeitersparnis werden die Präsentationen für mehrere Kommunen, die an diesem Thema interessiert sind, zusammengefasst.
Nach der Behandlung von Rückfragen zu TOP 52 wird die Sitzung unterbrochen und mit Aussprache und empfehlender Beschlussfassung zu diesem TOP sowie mit den nachfolgenden Punkten unabhängig von den übrigen Kommunen in einem gesonderten Raum fortgesetzt.

Fränkisch-Crumbach, den 17. Januar 2013 - gez. Jochen Sauer, Vorsitzender

 

4. Sitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses

Die 4. Sitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses (Wahlperiode 2011/2016) findet am Montag, dem 21. Januar 2013, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses wie folgt statt:

1. TEIL – ÖFFENTLICH:
TOP 10 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Sozial-, Kultur- und Sportausschusses vom 04.06.12
TOP 11 Antrag der CDU-Fraktion, eingegangen am 27.03.2012, auf Neukonzeption der Jugendpflege
TOP 12 Verschiedenes

2. TEIL – NICHT ÖFFENTLICH:
TOP 13 Ehrung von verdienten Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Gemeinde Fränkisch-Crumbach am 16.02.13; Beratung und Beschlussfassung

Fränkisch-Crumbach, den 17. Januar 2013 - gez. Angelika von Wilcke, Vorsitzende

   

Räum- und Streupflicht an privaten Grundstücken

Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 10 Abs. 1 - 3 Hessisches Straßengesetzes ist durch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach vom 01.12.1987 auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen. Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Anwohner laut §§ 10 und 11 dieser Satzung bei Schneefall und Glätte die Gehwege und Überwege zu räumen und zu streuen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode zu beseitigen. Im Allgemeinen wird der Räum- und Streupflicht auch gewissenhaft nachgekommen. Aus Anlass verschiedener Einzelfälle wird auf diese Verpflichtung aber nochmals ausdrücklich hingewiesen, denn das Haftungsrisiko für den Gehweg vor dem eigenen Grundstück trägt stets der Eigentümer.

Fränkisch-Crumbach, den 20. Dezember 2012 - Eric Engels, Bürgermeister

   

Seite 3 von 12